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AGB Reisemobil

1.    Haftung

1.1. Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen,
       werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen
1.2. Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen kann nur
       übernommen werden, wenn diese dem Vermieter ausdrücklich zur Verwahrung gegeben
       wurden, es sei denn, der Vermieter hat den Verlust oder die Beschädigung vorsätzlich
       oder grob fahrlässig verursacht. Auch hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
1.3. Für Schäden an Kraftfahrzeugen und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände des Anwesens
       befinden wird nicht gehaftet, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
       durch den Vermieter verursacht worden ist.